AHPdigital ersetzt Connexor Reporting: SIX sagt «keine neuen Pflichten». Wir haben eine gefunden

Author
Kilian Maier
Oct 06, 2026

Ab dem 15. November 2026 übermitteln Emittenten mit primärkotierten Aktien an der SIX Swiss Exchange ihre Ad-hoc-Mitteilungen über AHPdigital statt über Connexor Reporting an die SIX Exchange Regulation. Publiziert wurde der Entscheid am 1. Oktober 2026: die Mitteilung des Regulatory Board Nr. 2/2026, eine revidierte Richtlinie Ad hoc-Publizität vom 16. September 2026 und ein Handbuch von 33 Seiten. Wir haben alle drei gelesen. Unsere Sicht: Die Mitteilung hat recht, dass sich an dem, was Sie publizieren müssen, nichts ändert. Dieselbe Mitteilung führt aber eine Pflicht ein, die man leicht übersieht. Sie steht in der Ausweichregel und greift nur an dem Tag, an dem die Plattform ausfällt.

Was SIX entschieden hat:

Die Mitteilung sagt es in drei Sätzen: «Im Rahmen der technologischen Modernisierung ersetzt SIX Swiss Exchange im Bereich der Ad hoc-Publizität die Meldeplattform ‹Connexor Reporting› durch ‹AHPdigital›. AHPdigital bietet die gleichen Funktionen wie die bisherige Plattform; es werden keine neuen Pflichten eingeführt. Neu wird jedoch eine technische Anbindung ermöglicht (‹Machine-to-Machine›).»

Rechtlich ist die Änderung klein. Art. 12a Abs. 1 der Richtlinie Ad hoc-Publizität (RLAhP) nennt Connexor Reporting nicht mehr und spricht nur noch von der «elektronischen Meldeplattform». Art. 23 Abs. 6 hält die Revision fest: Beschluss des Issuers Committee vom 16. September 2026, in Kraft am 15. November 2026. Rz. 16 des Issuers Committee Rundschreibens Nr. 1 wird gleich angepasst.

Datum Ereignis
29. April 2026 SIX kündigt an einem Emittentenanlass an, dass der Roll-out für Herbst 2026 geplant ist, mit einer einmonatigen Testphase vor dem Go-live
16. September 2026 Das Issuers Committee beschliesst die Revision von Art. 12a RLAhP
1. Oktober 2026 Mitteilung Nr. 2/2026, das Handbuch AHPdigital (Version 1.0) und die revidierte Richtlinie werden publiziert
15. November 2026 Der revidierte Art. 12a tritt in Kraft; AHPdigital wird für Emittenten primärkotierter Beteiligungsrechte verbindlich

Was bleibt:

Alles, was die Mitteilung selbst betrifft. Die Ad-hoc-Mitteilung ist der SIX Exchange Regulation weiterhin spätestens zeitgleich mit der Information der Öffentlichkeit zuzustellen (Art. 12 Abs. 1 RLAhP). Die Empfänger nach Art. 7, der E-Mail-Verteiler nach Art. 8, das Verzeichnis auf Ihrer Website während drei Jahren nach Art. 9 und die 90-Minuten-Regel nach Art. 11 lauten wie bisher. Emittenten von Derivaten, Anleihen, Wandelrechten, kollektiven Kapitalanlagen und sekundärkotierten Beteiligungsrechten übermitteln ihre Mitteilungen weiterhin per E-Mail (Art. 12a Abs. 2).

Jede Übermittlung enthält unverändert die fünf Angaben nach Art. 12a Abs. 3: den Namen des Emittenten, die meldende Person mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Datum und Zeit der Publikation, die Ad-hoc-Mitteilung als PDF in sämtlichen Sprachversionen und die Bestätigung der Verbreitung gemäss Art. 7 ff.

Wie die Plattform aussieht:

Nach Darstellung der SIX ist nur eines neu, der Machine-to-Machine-Kanal. Der Rest wird von Connexor Reporting übernommen. Weil die meisten Teams das vor Jahren eingerichtet haben, hier in fünf Punkten, was im Handbuch vom 1. Oktober 2026 steht.

Thema AHPdigital Neu?
Betreiberin und Geltungsbereich Online-Plattform der SIX Swiss Exchange AG; steht ausschliesslich Emittenten von primärkotierten Beteiligungsrechten zur Verfügung Neue Plattform, gleicher Geltungsbereich
Anmeldung E-Mail-Adresse, Passwort und die App von Futurae für die Zwei-Faktor-Authentifizierung Übernommen
Rollen 2 Augen-Prinzip: ein Benutzer erfasst und reicht ein. 4 Augen-Prinzip: ein Benutzer bereitet vor, ein zweiter prüft und reicht ein; es braucht also mindestens zwei registrierte Benutzer. Nur Leserechte Übernommen
Dateien Nur PDF; jede Sprachversion als separate Datei; keine Leerzeichen und Sonderzeichen im Dateinamen; alle Dateien zusammen höchstens 60 MB Ein PDF pro Sprache übernommen
Machine-to-Machine Automatisierte Einreichung aus einem System des Emittenten oder eines Dienstleisters, über einen technischen User und mit einer Vollmacht des Emittenten Neu

Das Handbuch behandelt ausserdem Korrekturen, eine Kennzeichnung für Jahres- und Zwischenberichte und ein Portal für Dritte, die mehrere Emittenten vertreten. Mitteilungen, die über Connexor Reporting erfasst wurden, erscheinen in der neuen Plattform mit dem Status «Migriert»; frühere Einreichungen bleiben also sichtbar. Der Machine-to-Machine-Kanal ist der Teil, auf den wir gewartet haben: Unsere Integration ist dafür gebaut, und er macht aus der Übermittlung, die bisher ein separates Login war, einen Schritt innerhalb des Versands.

Die eine neue Pflicht:

Steht AHPdigital aus technischen Gründen nicht zur Verfügung, senden Sie die Mitteilung wie bisher per E-Mail an die SIX Exchange Regulation. Neu ist der dritte Satz von Art. 12a Abs. 1: «Sobald die elektronische Meldeplattform wieder verfügbar ist, ist die gemäss Satz 2 übermittelte Ad hoc-Mitteilung über die elektronische Meldeplattform nachzureichen.»

Das Handbuch nennt die Adresse, adhoc@six-group.com, und den Weg: Die Mitteilung wird als AD HOC event noch einmal erfasst, mit dem Feld «Nachreichung» auf «Ja». Unter Connexor Reporting war der Fall mit der E-Mail erledigt. Ab dem 15. November ist er es nicht mehr. Ein Emittent, der während eines Ausfalls eine E-Mail schickt und zur Tagesordnung übergeht, hat eine offene Pflicht.

Registrierung, und warum Sie mehr als einen Benutzer wollen:

Der Zugang gilt pro Benutzer, nicht pro Unternehmen. Ein Benutzer registriert sich über das Formular auf ser-ag.com. Die SIX Exchange Regulation prüft den Antrag und ersucht die verantwortliche Kontaktperson des Emittenten für Belange der Ad-hoc-Publizität per E-Mail um Bestätigung. Erst danach wird das Konto eröffnet und ein Initialpasswort verschickt. Das Handbuch empfiehlt, mehrere Benutzer zu registrieren, und im 4 Augen-Prinzip sind zwei das Minimum. Wir würden es deutlicher sagen: Die Anmeldung braucht die Futurae-App auf einem Smartphone. Eine Ad-hoc-Mitteilung, die davon abhängt, dass eine einzige Kollegin mit genau diesem Telefon am Platz ist, ist ein Plan B, der nur darauf wartet, gebraucht zu werden.

Für die im April angekündigte Testphase gibt es ein Registrierungsformular «Member Test»; es wird per E-Mail an ser-platforms@six-group.com zurückgeschickt. Technische Fragen nach dem Go-live gehen an ahpdigital-support@six-group.com.

Was Connexor Reporting weiterhin macht:

Es wechseln nur die Ad-hoc-Mitteilungen. Für die Regelmeldepflichten bleibt Connexor Reporting der Kanal, und die SIX hat für das zweite Halbjahr 2027 eine neue Benutzeroberfläche für diesen Bereich angekündigt. Eine Zeit lang arbeiten Sie also mit zwei Plattformen: AHPdigital für Ad-hoc-Mitteilungen, Connexor Reporting für alles andere, was Sie der SIX Exchange Regulation melden.

Fragen und Antworten

Was ist AHPdigital?
AHPdigital ist die Online-Plattform der SIX Swiss Exchange AG, über die Emittenten mit primärkotierten Aktien ihre Ad-hoc-Mitteilungen bei der SIX Exchange Regulation einreichen. Sie ersetzt dafür ab dem 15. November 2026 Connexor Reporting (Mitteilung des Regulatory Board Nr. 2/2026 vom 1. Oktober 2026).

Ändert AHPdigital, was ein Emittent publizieren muss?
Nein. Die Mitteilung hält fest, dass keine neuen Pflichten eingeführt werden. Empfänger, Zeitpunkt, Kennzeichnung und die Pflichten zur Website nach der Richtlinie Ad hoc-Publizität bleiben unverändert; revidiert wurde nur Art. 12a, der den Übermittlungskanal nennt.

Was gilt, wenn AHPdigital am Tag einer Mitteilung nicht verfügbar ist?
Der Emittent übermittelt die Mitteilung per E-Mail an die SIX Exchange Regulation, mit den fünf Angaben nach Art. 12a Abs. 3 RLAhP. Sobald die Plattform wieder verfügbar ist, muss dieselbe Mitteilung über AHPdigital nachgereicht werden (Art. 12a Abs. 1 RLAhP in der revidierten Fassung).

Kann ein Dienstleister für den Emittenten einreichen?
Ja. Ein Dienstleister kann als bevollmächtigter Dritter handeln, und über den Machine-to-Machine-Kanal kann sein System über einen technischen User direkt an AHPdigital einreichen. In beiden Fällen stellt der Emittent eine Vollmacht aus, die der Dienstleister bei seiner Registrierung hochlädt. Die Verantwortung für die Übermittlung bleibt beim Emittenten (Art. 10 RLAhP).

Wird Connexor Reporting am 15. November 2026 abgeschaltet?
Für die Regelmeldungen nicht. Ab diesem Datum laufen Ad-hoc-Mitteilungen über AHPdigital; die Regelmeldepflichten bleiben auf Connexor Reporting. Für das zweite Halbjahr 2027 hat die SIX eine neue Benutzeroberfläche für die Regelmeldungen angekündigt.

Zusammengefasst:

AHPdigital wechselt die Leitung und bringt eine Pflicht dazu: nach einem Ausfall nachreichen. Registrieren Sie vor dem 15. November mehr als einen Benutzer. Stellen Sie sicher, dass alle, die bei Ihnen Mitteilungen versenden, wissen, dass auf die E-Mail im Störungsfall ein zweiter Schritt folgt. Und nutzen Sie den Wechsel, um die Übermittlung in denselben Versand zu legen wie die Kennzeichnung, die Verbreitung und die Publikation auf der Website. So ist unser Service für Ad-hoc-Publizität gebaut, die Übermittlung an die SIX Exchange Regulation eingeschlossen, siehe unsere Seite zur Ad-hoc-Publizität. Wenn Sie besprechen möchten, was der Wechsel für Ihr Setup bedeutet, tragen Sie direkt einen 15-Minuten-Termin in meinen Kalender ein.

Regulatorische Grundlagen: Mitteilung des Regulatory Board Nr. 2/2026 der SIX Exchange Regulation vom 1. Oktober 2026; Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität (RLAhP) vom 16. September 2026, in Kraft ab 15. November 2026, Art. 12, 12a und Art. 23 Abs. 6; Handbuch «AHPdigital», Version 1.0, 1. Oktober 2026; Issuers Committee Rundschreiben Nr. 1, Rz. 16; Präsentation des SIX-Emittentenanlasses vom 29. April 2026 für den Roll-out-Plan und den Ausblick auf 2027. Massgebend sind die aktuellen Fassungen auf ser-ag.com. Dieser Artikel ist die Lesart eines Praktikers und ersetzt keine Rechtsberatung.